Rechtswissenschaft

Martin Böse, Scarlett Jansen

Die Vortat der Geldwäsche – unionsrechtliche Vorgaben und ihre Konsequenzen für das deutsche Strafrecht

Rubrik: Gesetzgebung
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 74 () / Heft 12, S. 591-598 (8)
Publiziert 24.06.2019

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Der Straftatbestand der Geldwäsche beruht weitgehend auf völker- und unionsrechtlichen Vorgaben. Diese werden mit der EU-Richtlinie 2018/1673 fortgeschrieben, die den Anwendungsbereich der Geldwäsche erheblich ausweitet, indem sie eine Erweiterung des Vortatenkatalogs und eine Erstreckung auf im Ausland begangene, dort jedoch nicht strafbare Taten vorsieht. Der Beitrag nimmt eine kritische Würdigung dieser Neuerungen vor und entwickelt Vorschläge für die Umsetzung der Richtlinie in das deutsche Strafrecht.
Personen

Martin Böse Geboren 1969, Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Leuven; 1996 Promotion; seit 1998 Wissenschaftlicher Assistent an der TU in Dresden; 2003 Habilitation; seit Dezember 2004 Professor an der Universität Bonn.

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