Michael Schwarz
Die Zweiteilung des öffentlichen Dienstes
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- 10.1628/jz-2021-0260
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Das Recht des öffentlichen Dienstes ist durch seine Zweiteilung geprägt, einerseits in Form des Beamten-, andererseits in Form des Arbeits- und Tarifrechts. Die beiden Systeme weichen inhaltlich erheblich voneinander ab. Zugleich ist die Verbeamtungspraxis in Bund und Ländern recht uneinheitlich. Der Beitrag geht der Frage nach, woraus sich die Zweiteilung des öffentlichen Dienstes speist, ob sie den an ihn gestellten Anforderungen (noch) gerecht wird und welche Tätigkeiten den einzelnen Systemen in der Praxis zuzuordnen sind.