Bernhard Ulrici
Dieselskandal: Anrechnung gezogener Nutzungen auf deliktischen Schadensersatz
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- 10.1628/jz-2019-0412
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Bei der juristischen Aufarbeitung des sogenannten Dieselskandals bedarf eine Vielzahl von Fragen der Klärung. Hierzu gehört auch die nach der Behandlung von aus der Fahrzeugnutzung gezogenen Vorteilen im Rahmen des Schadensersatzes. Ihre Beantwortung wird in erheblichem Maße darüber mitbestimmen, was die klagenden Kunden tatsächlich vom Ausgang der geführten Rechtsstreite erwarten können. Zugleich ist sie von theoretischer Bedeutung über den aktuellen Anlass hinaus und spricht das für das Schadensersatzrecht grundlegende Zusammenwirken von Totalreparation und Gewinnabwehr an.