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Maximilian Haedicke

Dingliche Wirkungen und Insolvenzfestigkeit von Patentlizenzen in der Lizenzkette

Rubrik: Articles
Jahrgang 3 (2011) / Heft 4, S. 377-402 (26)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/186723711798929712
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/186723711798929712
Beschreibung
The German Federal Civil Court has decided that non-exclusive copyright licenses have an in rem-effect. Accordingly, the withdrawal of the main license by the licensor does not automatically lead to the termination of the sublicense. This court decision can be applied both to copyright and patent licenses and also has consequences for the position of the licensee if the licensor becomes a bankruptcy debtor. Non-exclusive sublicenses remain valid in case of the forfeiture of the main license and in case of bankruptcy of the licensor. Accordingly, the sublicensee retains his license under the license agreement. Der Beitrag untersucht, welche Auswirkungen Mängel an oder der Wegfall von übergeordneten Lizenzen auf die Stellung des Unterlizenznehmers haben und wie sich die Insolvenz des Lizenzgebers auf die Stellung des Unterlizenznehmers auswirkt. Es wird gezeigt, dass die einfache Lizenz ebenso wie die ausschließliche Lizenz dingliche Wirkung hat und deshalb immun gegen derartige Schwächen der Hauptlizenz ist. Dies entspricht der neueren Rechtsprechung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, die in ihrer Tendenz eine über den bloßen Schutz vor Zwischenverfügungen hinausgehende Wirkung einfacher Lizenzen im Urheberrecht annimmt. Die Gründe, die für den Fortbestand des abgeleiteten einfachen Nutzungsrechts bei Wegfall der Hauptlizenz im Urheberrecht maßgeblich sind, gelten auch für das Patentrecht, so dass einfache Lizenzen im Urheber- und Patentrecht gleichermaßen immun sind. Aus der dinglichen Wirkung einfacher urheberrechtlicher und einfacher patent-rechtlicher Lizenzen ergibt sich deren Insolvenzfestigkeit.