Kathrin Tremml
Diskriminierungsrechtliche Fragen im Umgang mit intergeschlechtlichen Sportlerinnen unter der EMRK
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- 10.1628/jz-2025-0066
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nur prozeduraler, sondern auch materieller Konventionsgarantien durch die Ausgestaltung der Sportschiedsgerichtsbarkeit an. Konkret stellte er fest, dass die Testosteron-Regularien des internationalen Leichtathletikverbandes intergeschlechtliche Sportlerinnen diskriminieren. Kritikwürdig ist allerdings, dass das Gericht bisher nur unvollständig auf die von der Beschwerdeführerin gerügten Konventionsverstöße eingegangen ist. Von der anstehenden Entscheidung der Großen Kammer des EGMR ist zu erhoffen, dass sie die im Ergebnis überzeugende Verbesserung des menschenrechtlichen Schutzes im Bereich des Sports bestätigt und dabei insbesondere die unterschiedlichen Dimensionen der Diskriminierung deutlicher adressiert.