Franz Hofmann
Disziplinarität, Intradisziplinarität und Interdisziplinarität am Beispiel der Grundsätze »mittelbarer Verantwortlichkeit«
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- 10.1628/jz-2018-0209
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Auch derjenige, dessen Verhalten nur indirekt zu einem Schaden führen kann oder tatsächlich führt, kann über die Grundsätze der »mittelbaren Verantwortlichkeit« haftbar gemacht werden. Dieses disziplinäre Haftungskonzept soll insbesondere anhand von Beispielen aus dem Recht des Geistigen Eigentums und aus dem Technikrecht vorgestellt sowie in concreto intra- und interdisziplinär ausgefüllt werden. Auf diese Weise versucht der Beitrag zugleich, Leistungsfähigkeit und Grenzen der Rechtswissenschaft auszuloten.