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Cover von: Doppeltes Staatsversagen – Das (vorläufige) Ende des Loveparade-Verfahrens
Thomas Grosse-Wilde, Ingeborg Puppe

Doppeltes Staatsversagen – Das (vorläufige) Ende des Loveparade-Verfahrens

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 74 (2019) / Heft 7, S. 334-340 (7)
Publiziert 03.04.2019
DOI 10.1628/jz-2019-0127
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  • 10.1628/jz-2019-0127
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Beschreibung
Das erste Staatsversagen besteht darin, dass die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde eine Großveranstaltung mit ständiger Besucherfluktuation auf einem geschlossenen Gelände mit nur einem Ein- und Ausgang baupolizeilich genehmigt hat. Das zweite Staatsversagen besteht darin, dass die zuständige Strafkammer des LG Duisburg die Schuld der Verursacher einer vorhersehbaren Katastrophe mit 21 Toten und 652 Verletzten als so gering bewertet, dass sie das Verfahren gegen sieben Beteiligte nach § 153 StPO ohne Sanktionen und ohne Begründung nach 8½ Jahren einstellt.