Lorenz Leitmeier
Dramatisches Unrecht durch späte NS-Prozesse?
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Heiner Alwart wirft der Strafjustiz vor, durch die späten NSProzesse »aktiv Ungerechtigkeit auf Ungerechtigkeit zu häufen« (S. 7151). Solche »nachholenden« Prozesse gegen hochbetagte Angeklagte seien »willkürlich« und »ein Missbrauch von Strafrecht und Strafprozess zu justizfremden Zwecken«. Wer als Amtskollege dazu schweige, verhalte sich »zumindest passiv ungerecht«. Folgende Erwiderung soll diesem Vorwurf entgegentreten.