Zurück zum Heft
Cover von: Drittes Geschlecht, die »Gleichbehandlung von Männern und Frauen« und das AGG
Jochen Hoffmann

Drittes Geschlecht, die »Gleichbehandlung von Männern und Frauen« und das AGG

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 76 (2021) / Heft 10, S. 484-489 (6)
Publiziert 14.05.2021
DOI 10.1628/jz-2021-0130
Normalpreis
  • Artikel PDF
  • lieferbar
  • 10.1628/jz-2021-0130
Aufgrund einer Systemumstellung kann es vorübergehend u.a. zu Zugriffsproblemen kommen. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung. Wir bitten um Entschuldigung für die Umstände.
Beschreibung
Das Urteil des BVerfG zum »dritten Geschlecht« hat nicht nur dessen Anerkennung im Personenstandsrecht bewirkt, sondern darüber hinaus die Problematik der Gleichbehandlung trans- und intersexueller Menschen, also von Personen, die sich den Begriffen »männlich« und »weiblich« nicht eindeutig zuordnen lassen (bzw. lassen wollen), deutlich gemacht. Eine sachgerechte gleichbehandlungsrechtliche Erfassung wird dadurch erschwert, dass im europäischen Recht weiterhin vom »Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen« die Rede ist. Für das AGG stellt sich dagegen die Frage, ob Ungleichbehandlungen trans- oder intersexueller Menschen wegen des »Geschlechts« oder wegen der »sexuellen Identität« erfolgen. Der Beitrag zeigt auf, dass sich diese Zuordnung auf die Reichweite des Diskriminierungsschutzes auswirkt und plädiert für eine umfassende Abkehr von einem binär verstandenen Geschlechtsbegriff.