Jochen Hoffmann
Drittes Geschlecht, die »Gleichbehandlung von Männern und Frauen« und das AGG
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- 10.1628/jz-2021-0130
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Das Urteil des BVerfG zum »dritten Geschlecht« hat nicht nur dessen Anerkennung im Personenstandsrecht bewirkt, sondern darüber hinaus die Problematik der Gleichbehandlung trans- und intersexueller Menschen, also von Personen, die sich den Begriffen »männlich« und »weiblich« nicht eindeutig zuordnen lassen (bzw. lassen wollen), deutlich gemacht. Eine sachgerechte gleichbehandlungsrechtliche Erfassung wird dadurch erschwert, dass im europäischen Recht weiterhin vom »Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen« die Rede ist. Für das AGG stellt sich dagegen die Frage, ob Ungleichbehandlungen trans- oder intersexueller Menschen wegen des »Geschlechts« oder wegen der »sexuellen Identität« erfolgen. Der Beitrag zeigt auf, dass sich diese Zuordnung auf die Reichweite des Diskriminierungsschutzes auswirkt und plädiert für eine umfassende Abkehr von einem binär verstandenen Geschlechtsbegriff.