Rechtswissenschaft

Jochen Hoffmann

Drittes Geschlecht, die »Gleichbehandlung von Männern und Frauen« und das AGG

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 76 () / Heft 10, S. 484-489 (6)
Publiziert 14.05.2021

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Das Urteil des BVerfG zum »dritten Geschlecht« hat nicht nur dessen Anerkennung im Personenstandsrecht bewirkt, sondern darüber hinaus die Problematik der Gleichbehandlung trans- und intersexueller Menschen, also von Personen, die sich den Begriffen »männlich« und »weiblich« nicht eindeutig zuordnen lassen (bzw. lassen wollen), deutlich gemacht. Eine sachgerechte gleichbehandlungsrechtliche Erfassung wird dadurch erschwert, dass im europäischen Recht weiterhin vom »Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen« die Rede ist. Für das AGG stellt sich dagegen die Frage, ob Ungleichbehandlungen trans- oder intersexueller Menschen wegen des »Geschlechts« oder wegen der »sexuellen Identität« erfolgen. Der Beitrag zeigt auf, dass sich diese Zuordnung auf die Reichweite des Diskriminierungsschutzes auswirkt und plädiert für eine umfassende Abkehr von einem binär verstandenen Geschlechtsbegriff.
Personen

Jochen Hoffmann Geboren 1971; Studium der Rechtswissenschaft mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung in Bayreuth; 1998 Promotion; 2005 Habilitation; Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftsprivatrecht an der FAU Erlangen-Nürnberg.