Christian Baldus, Thomas Raff
'Dulden und Liquidieren'? - Nicht bei § 1004 Abs. 1 BGB!
Rubrik: Anmerkung: Bürgerliches Recht
Jahrgang 78 (2023) /
Heft 22,
S. 1036-1040
(5)
Publiziert 10.11.2023
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Der BGH hat entschieden, dass eine Anwendung des § 281 BGB (Schadensersatz statt der Leistung) auf den Beseitigungsanspruch gemäß § 1004 Abs. 1 BGB ausgeschlossen ist. Christian Baldus und Thomas Raff begrüßen die durch das Urteil insoweit geschaffene Klarheit und erörtern die Fragestellung der Anwendung schuldrechtlicher Normen im Sachenrecht. Als Regel sei grundsätzlich anzusehen, dass eine Vorschrift aus einem der Bücher 2 bis 5 des BGB in den anderen Büchern nicht anwendbar ist. Ausnahmen müssten aus dem Telos der Norm, in deren Zusammenhang die Vorschrift aus einem anderen Buch angewendet werden soll, zu begründen sein.