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Cover von: Eigenhändigkeit des Testaments und Einsetzung des Berufsbetreuers
Karlheinz Muscheler

Eigenhändigkeit des Testaments und Einsetzung des Berufsbetreuers

Rubrik: Anmerkung: Bürgerliches Recht
Jahrgang 79 (2024) / Heft 12, S. 569-572 (4)
Publiziert 26.06.2024
DOI 10.1628/jz-2024-0161
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Beschreibung
Die Entscheidung des OLG Nürnberg dreht sich um die Anforderungen des § 2247 BGB betreffend die Eigenhändigkeit des Testaments sowie um die Bestimmung des § 30 BtOG, der es Berufsbetreuern (unter anderem) untersagt, von dem Betreuten Zuwendungen durch Verfügung von Todes wegen anzunehmen. In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Betreuer eine maschinengeschriebene Vorlage erstellt, die der Erblasser handschriftlich ergänzt und ihn als Alleinerben eingesetzt hatte. Karlheinz Muscheler erörtert die verschiedenen Ansichten zur Formfrage sowie die Wirkungen des § 30 BtOG als Annahmeverbot und stimmt dem OLG, das die Erbeinsetzung als wirksam ansieht, im Ergebnis zu.