Martin Schermaier
Ein »Käuferschutz«, der PayPal vor dem Verkäufer schützt?
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PayPal bietet Kunden, die ihren im Internet geschlossenen Einkauf mit Hilfe von PayPal bezahlen, eine besondere Vergünstigung an: den sogenannten »Käuferschutz«. Misslingt die Zusendung der Ware oder ist sie mangelhaft und bietet der Verkäufer keine Abhilfe, verspricht PayPal rasche Erstattung des überwiesenen Kaufpreises. Das Konto, das der Verkäufer bei PayPal führt, wird im Gegenzug belastet. Nicht immer will der Verkäufer das hinnehmen; an wen soll er sich dann halten? In zwei Entscheidungen hat der BGH ihn an den Käufer verwiesen und umständlich begründet, warum dieser den Kaufpreis noch einmal soll leisten müssen. Auf den Gedanken, dass PayPal seine eigenmächtige Entscheidung selbst verantworten muss, kam das Gericht nicht. Dabei sprechen dafür nicht nur die von PayPal gestellten AGB, sondern auch wirtschaftliche Gesichtspunkte. Auf beides nahm der BGH keine Rücksicht.