Florian Slogsnat
Ein Recht auf Rechtskraft
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Der Beitrag setzt sich kritisch mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 362 Nr. 5 StPO auseinander und untersucht ausgehend davon das Verhältnis des Straf- und Zivilprozessrechts zur materiellen Wahrheit. Zwar verdient das Urteil im Ergebnis Zustimmung; seine Begründung zeugt allerdings von einem autoritätsbezogenen Staatsverständnis, das abzulehnen ist. Überzeugender ist es, Art. 103 Abs. 3 GG und die Rechtskraft allein individualrechtlich zu verstehen und auf überindividuelle Schutzrichtungen zu verzichten. Damit einher geht eine verfahrensinterne Sicht auf die Wahrheit, die jede Argumentation mit »der« verfahrensexternen materiellen Wahrheit ausschließt.