Philipp Hacker
Ein Rechtsrahmen für KI-Trainingsdaten
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- 10.1628/zge-2020-0013
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In Auseinandersetzung mit dem im Februar 2020 veröffentlichten Weißbuch der EU-Kommission zur Künstlichen Intelligenz (KI) zeigt der Beitrag auf, dass Trainingsdaten nicht nur eine Schlüsselstellung für die Entwicklung von KI-Applikationen einnehmen, sondern regulatorisch bislang nur unzureichend erfasst sind. Dabei wird der Fokus auf drei zentrale Risiken von KI-Trainingsdaten gelegt: Qualitäts-, Diskriminierungs- und Innovationsrisiken. Daraus entwickelt der Beitrag Grundlagen für ein diskriminierungssensitives Qualitätssiherungsregime für Datenbestände, das sich von der umstrittenen Frage der Anwendbarkeit des Datenschutzrechts auf KI-Trainingsdaten emanzipiert. Die legislatorische Aufgabe besteht letztlich darin, Individualschutz mit Innovationsförderung in einen angemessenen Ausgleich zu bringen sowie die Dynamik der Entwicklung immer neuer KI-Modelle rechtlich zu begleiten und, wo notwendig, zu gestalten.