Tobias Linke
Ein verfassungswidriger »Wachhund für den Bürokratieabbau«? Der Nationale Normenkontrollrat im inneren Gesetzgebungsverfahren der Regierung
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Das Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (NKRG), auf dessen Grundlage jedes Ministerium diesem Gremium Regelungsvorschläge noch vor der Einbringung in das Kabinett vorlegt, wirft zwei kompetenzverfassungsrechtliche Fragen auf: Einerseits geht es um die Reichweite des Gesetzesinitiativrechts der Regierung, andererseits um ihren Schutz vor einem »Zugriff« des Bundestages auf die interne Organisation und das Verfahren. Dabei wird die Untersuchung zeigen, dass die dem Kabinett verordnete Zwangsberatung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.