Zurück zum Heft
Cover von: Einziehung bei Marktmanipulation und Zugriff auf E-Mails beim Provider
Gerson Trüg

Einziehung bei Marktmanipulation und Zugriff auf E-Mails beim Provider

Rubrik: Besprechungsaufsätze
Jahrgang 76 (2021) / Heft 11, S. 560-565 (6)
Publiziert 31.05.2021
DOI 10.1628/jz-2021-0181
Normalpreis
  • Artikel PDF
  • lieferbar
  • 10.1628/jz-2021-0181
Aufgrund einer Systemumstellung kann es vorübergehend u.a. zu Zugriffsproblemen kommen. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung. Wir bitten um Entschuldigung für die Umstände.
Beschreibung
Der 5. Strafsenat des BGH (JZ 2021, 577, in diesem Heft) hatte sich mit zwei Problemkreisen auseinanderzusetzen: zum einen mit der Bestimmung des erlangten Etwas gemäß § 73 Abs. 1 StGB als Bezugsgröße für Einziehungsentscheidungen in Fällen strafbarer Marktmanipulation und zum anderen mit der Frage, ob – und gegebenenfalls inwieweit – § 100a Abs. 1 StPO taugliche Eingriffsgrundlage für den Zugriff auf beim Provider zwischen- oder endgespeicherte, also »ruhende« E-Mails ist. Nach jeweils näherer Erläuterung zeigt sich, dass die Entscheidung nur hinsichtlich des erstgenannten Problemkreises überzeugt.