Zurück zum Heft
Cover von: Empirieprägung von Verfassungsrecht
Stephan Harbarth

Empirieprägung von Verfassungsrecht

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 77 (2022) / Heft 4, S. 157-162 (6)
Publiziert 10.02.2022
DOI 10.1628/jz-2022-0053
Normalpreis / List price
  • Artikel PDF
  • lieferbar
  • 10.1628/jz-2022-0053
Aufgrund einer Systemumstellung kann es vorübergehend u.a. zu Zugriffsproblemen kommen. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung. Wir bitten um Entschuldigung für die Umstände.
Beschreibung
Recht ist wirklichkeitsbezogen. Dies gilt auch für das Verfassungsrecht. Die »normative Kraft des Faktischen« bedeutet keine Kapitulation des Rechts vor der Wirklichkeit, sondern die Verarbeitung von Wirklichkeit durch Recht. Die institutionellen Rechtserzeuger, insbesondere der Gesetzgeber, werden nicht aus ihrer Verantwortung zur Gestaltung der rechtlichen Verhältnisse entlassen. Der Beitrag will in einzelnen Vignetten am Beispiel der Klimaschutzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts dem Verhältnis von Verfassungsrecht und Verfassungsgerichtsbarkeit, Empirie und Gesetzgebung nachspüren.