Ulrich Foerste
Erhöhtes Risiko für Schuldtilgungen durch die Reform der Gläubigeranfechtung
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Wer seinen Schuldner endlich zur Leistung veranlassen kann, obwohl er − bei längerem Verzug nicht ganz selten − Anhalt für dessen Zahlungsunfähigkeit hatte, muss vier Jahre lang damit rechnen, dass Gläubiger, deren spätere Vollstreckungen scheitern, sein Inkasso anfechten. Denn seit dem 5. 4. 2017 unterwirft § 3 AnfG auch die schlichte Tilgung von Schulden der Gläubigeranfechtung wegen vorsätzlicher Benachteiligung. Dies begünstigt Gläubiger, die »zu spät« kommen – ohne erkennbaren Grund und auf Kosten von Privatautonomie und Reihenfolgeprinzip. Das bricht mit einer langjährigen Rechtstradition und ist auch kaum tragbar.