Cover von: Erinnerungsarbeit: Das Urteil des BGH vom 20. 5. 1969 zur Verjährung der NS-Mordbeihilfe – ein Fehlurteil?
Wilfried Küper

Erinnerungsarbeit: Das Urteil des BGH vom 20. 5. 1969 zur Verjährung der NS-Mordbeihilfe – ein Fehlurteil?

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 72 (2017) / Heft 5, S. 229-236 (8)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268817X14858574287269
Veröffentlicht auf Englisch.
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Beschreibung
In der unlängst unter dem Titel »Die Akte Rosenburg« erschienenen Untersuchung von Görtemaker/Safferling über das »Bundesministerium der Justiz und die NS-Zeit« wird auch an das »Verjährungsurteil« des BGH vom 20. 5. 1969 erinnert, das damals großes Aufsehen erregte. Das Urteil steht hier in engem Zusammenhang mit der Hypothese, dass es Resultat einer verdeckten »Amnestierungsstrategie«, namentlich des Bundesjustizministeriums, gewesen sei. Die Folgerichtigkeit des Urteils, das im Komplex der »NS-Mordbeihilfe« zu einer weitreichenden Verjährung führte, wird indes ersichtlich nicht bestritten. Insoweit sind jedoch in der Literatur neuerdings wieder Zweifel geäußert worden, die eine verjährungsrechtliche Überprüfung nahe legen.