Wilfried Küper
Erinnerungsarbeit: Das Urteil des BGH vom 20. 5. 1969 zur Verjährung der NS-Mordbeihilfe – ein Fehlurteil?
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In der unlängst unter dem Titel »Die Akte Rosenburg« erschienenen Untersuchung von Görtemaker/Safferling über das »Bundesministerium der Justiz und die NS-Zeit« wird auch an das »Verjährungsurteil« des BGH vom 20. 5. 1969 erinnert, das damals großes Aufsehen erregte. Das Urteil steht hier in engem Zusammenhang mit der Hypothese, dass es Resultat einer verdeckten »Amnestierungsstrategie«, namentlich des Bundesjustizministeriums, gewesen sei. Die Folgerichtigkeit des Urteils, das im Komplex der »NS-Mordbeihilfe« zu einer weitreichenden Verjährung führte, wird indes ersichtlich nicht bestritten. Insoweit sind jedoch in der Literatur neuerdings wieder Zweifel geäußert worden, die eine verjährungsrechtliche Überprüfung nahe legen.