Stephan Reisner
Erschöpfung oder Suspendierung im Patentrecht?
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- 10.1628/zge-2018-0004
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Die Erschöpfungslehre ist ein essenzieller Bestandteil des Immaterialgüterrechts. Der wissenschaftliche Ursprung reicht über ein Jahrhundert zurück. Damals untersuchte Josef Kohler die nötige Verkehrsfähigkeit immaterialgüterrechtlich geschützter Güter zunächst im Patentrecht. Heutzutage liegt der erschöpfungsrechtliche Schwerpunkt in der juristischen Wissenschaft jedoch eher in den anderen Bereichen des Geistigen Eigentums. Einige dogmatische Grundlagen sind im Patentrecht deshalb nach wie vor umstritten oder gar offen. Dazu kommt, dass die zumeist verwendeten Terminologien wie »Erschöpfung«, »Verbrauch« oder »Konsumtion« als bewährt und anerkannt gelten, ohne in ihrer Tauglichkeit in Frage gestellt zu werden. Mit dem vorliegenden Beitrag sollen einige der wesentlichen dogmatischen Grundlagen des patentrechtlichen Erschöpfungsgrundsatzes aufgezeigt werden. Darauf aufbauend werden die vorherrschenden Begriffe kritisch hinterfragt und es wird ein terminologischer Alternativvorschlag unterbreitet, der sowohl rechtlich als auch umgangssprachlich besser geeignet ist, um die hinter der Erschöpfungslehre stehende Rechtsfolge zu erfassen.