Kay Hailbronner
EU-Freizügigkeit für nicht erwerbstätige Unionsbürger?
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Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den unionsrechtlichen Vorgaben für das Aufenthaltsrecht und Ansprüche auf Sozialleistungen nicht erwerbstätiger Unionsbürger auf dem Hintergrund einer aktuellen Diskussion um die Reichweite der EU-Freizügigkeit. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sieht Änderungen des nationalen Rechts im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben vor, insbesondere soll der »ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Sozialleistungen« durch EU-Bürger entgegengewirkt werden. Zugleich sind Verfahren vor dem EUGH anhängig, die sich mit dem in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung höchst umstrittenen Ausschluss von Unionsbürgern nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II und § 23 Abs. 3 SGB XII befassen.
Horst Dreier : Bioethik. Politik und Verfassung
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