Elmar J. Mand
EU- und grundrechtliche Vorgaben für die Anwendung und Auslegung des nationalen Werberechts
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Unter Berufung auf die Grundrechte haben BVerfG und BGH das besonders im Heilmittelbereich strenge deutsche Werberecht in den letzten 10 Jahren deutlich liberaler ausgelegt. Gleichzeitig wuchsen Bedeutung und Regelungstiefe des EU-Werberechts. Um klären zu können, ob sich hiermit angesichts einiger restriktiver Werbenormen in EU-Richtlinien ein erneuter Paradigmenwechsel abzeichnet, wird am Beispiel der Heilmittelwerbung analysiert, wie Unionsrecht und nationale Grundrechte auf die Anwendung und Auslegung des geltenden Werberechts einwirken.