EuGH, 19. 3. 2019 – C-297/17, C-318/17, C-319/17 B. Ibrahim u. a. ./. Bundesrepublik Deutschland und C-438/17 Bundesrepublik Deutschland ./. Taus Magamadov
Rubrik: Entscheidungen: Europarecht
Jahrgang 74 (2019) /
Heft 20,
S. 999-1004
(6)
Publiziert 14.10.2019
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- 10.1628/jz-2019-0356
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Der EuGH hat in zwei Urteilen zum europäischen Asylverfahren bzw. dem vorgelagerten Dublin-Verfahren unter anderem entschieden, dass die EU-Mitgliedstaaten unionsrechtlich zur Berücksichtigung der Lebensumstände verpflichtet sind, denen Asylantragsteller im EU-Ausland ausgesetzt sind bzw. wären. Mattias Wendel (JZ 2019, 983, in diesem Heft) untersucht die Auswirkungen der Entscheidungen und sieht trotz mancher Klärung durch den Gerichtshof weiterhin offene Fragen.