EuGH, Urteil v. 1. 3. 2018 – C-558/16, Doris Margret Lisette Mahnkopf.
Rubrik: Entscheidungen: Europarecht. Internationales Privatrecht
Jahrgang 74 (2019) /
Heft 13,
S. 670-672
(3)
Publiziert 02.07.2019
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- 10.1628/jz-2019-0237
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Die seit langem umstrittene Frage, wie die Erhöhung des gesetzlichen Erbteils des überlebenden Ehegatten gemäß § 1371 Abs. 1 BGB im internationalen Privatrecht zu qualifizieren ist, hat der EuGH – entgegen der herrschenden Auffassung in Deutschland – zugunsten des Erbrechts und damit der Anwendbarkeit der EU-Erbrechtsverordnung entschieden. Michael Sonnentag (JZ 2019, 657, in diesem Heft) kritisiert die Entscheidung, erörtert die sich aus ihr ergebenden schwierigen Anpassungs- und Substitutionsfragen und präsentiert eine eigene Lösung.