EuGH, Urteil v. 11. 9. 2019 – C-383/18. Lexitor sp. z o. o. ./. Spółdzielcza Kasa Oszczędnosciowo – Kredytowa im. Franciszka Stefczyka, Santander Consumer Bank S.A., mBank S.A.
Rubrik: Entscheidungen: Europarecht
Jahrgang 74 (2019) /
Heft 22,
S. 1099-1101
(3)
Publiziert 11.11.2019
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- 10.1628/jz-2019-0385
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Nach der Entscheidung des EuGH müssen gemäß Art. 16 Abs. 1 Satz 2 der Verbraucherkreditrichtlinie bei vorzeitiger Rückzahlung eines Verbraucherkredits nicht nur laufzeitabhängige, sondern auch die laufzeitunabhängigen (Gesamt-)Kosten ermäßigt werden. Abgesehen von der größeren Praktikabilität und der Vermeidung von Umgehungsmöglichkeiten hält Matthias Pendl (JZ 2019, 1101) die weitere Argumentation des Gerichtshofs für weniger überzeugend. Nun bleibe zu klären, ob die Wortlautgrenze eine der Lösung des EuGH entsprechende Interpretation des § 501 BGB zulässt.