Rechtswissenschaft
EuGH, Urteil v. 13. 7. 2017 – C-133/16 Christian Ferenschild ./. JPC Motor SA.
Jahrgang 73 (2018) / Heft 6, S. 298-300 (3)
Der Entscheidung des EuGH zufolge kann im Anwendungsbereich der Verbrauchsgüterkauf-RiL die Verjährung von Mängelansprüchen des Käufers einer gebrauchten Sache nicht auf unter zwei Jahre begrenzt werden. Detlef Leenen (JZ 2018, 284, in diesem Heft) erläutert die zentrale Unterscheidung von Haftungsdauer und Verjährungsfrist und erörtert die Konsequenzen für die Regelung des § 476 Abs. 2 BGB und für bestehende Verträge.