EuGH, Urteil v. 16. 6. 2022 – C-328/20 Kommission ./. Österreich
Rubrik: Entscheidung: Europarecht. Sozialrecht
Jahrgang 77 (2022) /
Heft 21,
S. 1060-1065
(6)
Publiziert 04.11.2022
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- 10.1628/jz-2022-0344
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Die Entscheidung des EuGH erging auf eine Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission gegen die Republik Österreich. Gegenstand waren gesetzliche Regelungen, nach denen Familienleistungen und steuerliche Vergünstigungen, die für in einem anderen EU-Mitgliedstaat lebende Familienangehörige gewährt werden, entsprechend der jeweiligen Lebenshaltungskosten zu indexieren sind. Der EuGH sieht in den Regelungen eine Verletzung der Gleichbehandlungsgebote der VO (EG) 883/2004 und der VO (EU) 492/2011. Katharina von Koppenfels-Spies (JZ 2022, 1065) hält die Entscheidung für wenig überraschend, jedoch nicht für überzeugend. Auch habe der Gerichtshof die Kernfrage, ob das Gebot gleicher Sozialleistungen absolut oder relativ zu verstehen ist, nicht grundsätzlich geklärt.