EuGH, Urteil v. 18. 6. 2019 – C-591/17 Republik Österreich ./. Bundesrepublik Deutschland.
Rubrik: Entscheidungen: Europarecht
Jahrgang 75 (2020) /
Heft 5,
S. 250-257
(8)
Publiziert 02.03.2020
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- 10.1628/jz-2020-0065
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Der EuGH hat in dem von der Republik Österreich eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren das deutsche Infrastrukturabgabengesetz, mit dem die sogenannte Pkw-Maut eingeführt werden sollte, wegen der gleichzeitig vorgesehen Steuerentlastung deutscher Autofahrer für unionsrechtswidrig erklärt. Jörg Philipp Terhechte (JZ 2020, 257) hält die Entscheidung trotz der im Ergebnis anders lautenden Schlussanträge des Generalanwalts für nicht überraschend.