EuGH, Urteil v. 19. 12. 2019 – C-453/18, C-494/18 Bondora AS ./. Carlos V. C., XY.
Rubrik: Entscheidungen: Europarecht. Zivilprozessrecht
Jahrgang 75 (2020) /
Heft 6,
S. 315-318
(4)
Publiziert 17.03.2020
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- 10.1628/jz-2020-0088
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Zum wiederholten Mal hat sich der EuGH zur amtswegigen Prüfung der Rechtsmissbräuchlichkeit von Klauseln befasst, wenn eine Bank einen Anspruch aus einem Verbraucherdarlehensvertrag im Wege des Europäischen Mahnverfahrens durchsetzen möchte. Roman F. Kehrberger (JZ 2020, 318) sieht in der Entscheidung einen weiteren Schritt in Richtung Amtsermittlungspflicht der Gerichte im Bereich des sekundärrechtlichen Verbraucherschutzes. Der EuGH verkenne den durch seine Rechtsprechung entstehenden Konflikt mit dem Beibringungsgrundsatz als wesentlicher Maxime (unter anderem) der deutschen Prozessrechtsordnung.