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Cover von: EuGH, Urteil v. 21. 12. 2021 – C-146/20, C-188/20, C-196/20, C-270/20 u.a.

EuGH, Urteil v. 21. 12. 2021 – C-146/20, C-188/20, C-196/20, C-270/20 u.a.

Rubrik: Entscheidungen: Europarecht
Jahrgang 77 (2022) / Heft 9, S. 462-467 (6)
Publiziert 28.04.2022
DOI 10.1628/jz-2022-0160
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  • 10.1628/jz-2022-0160
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Beschreibung
Der EuGH erstreckt den Ausgleichsanspruch von Fluggästen gemäß Art. 5 Abs. 1, Art. 7 der VO (EG) Nr. 261/2004 auf den Fall der erheblichen Vorverlegung der Abflugzeit. Johannes Ungerer (JZ 2022, 468) hält diese Ausweitung der Pflicht des Unternehmens zur Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes grundsätzlich für interessengerecht, kritisiert aber die Ausführungen des Gerichtshofs zur »Erheblichkeit« der Vorverlegung und zur Bestimmung der Pauschalbeträge als zu undifferenziert und erörtert offen gebliebene Folgefragen.