EuGH, Urteil v. 24. 10. 2018 – C-595/17 Apple Sales International, Apple Inc., Apple retail France EURL ./. MJA als Liquidator von eBizcuss.com
Rubrik: Entscheidungen: Europarecht. Zivilprozessrecht
Jahrgang 74 (2019) /
Heft 3,
S. 139-141
(3)
Publiziert 06.02.2019
- Artikel PDF
- lieferbar
- 10.1628/jz-2019-0044
Beschreibung
Personen
Rezensionen
Beschreibung
Nach Auffassung des EuGH kann eine Gerichtsstandsvereinbarung die kartellrechtliche Schadensersatzklage eines Händlers gegen seinen Lieferanten auch dann erfassen, wenn in ihr kartellrechtliche Streitigkeiten nicht ausdrücklich genannt sind. Peter Mankowski (JZ 2019, 141) stimmt der Entscheidung hinsichtlich Auslegung und Wirksamkeit der Gerichtsstandsklausel zu und erörtert die vom EuGH noch nicht entschiedene Frage der Möglichkeit von Schiedsvereinbarungen bei Kartellstreitigkeiten.