EuGH, Urteil v. 24. 11. 2020 – C-59/19 Wikingerhof GmbH & Co. KG ./. Booking.com BV.
Rubrik: Entscheidungen: Europarecht. Internationales Zivilprozessrecht
Jahrgang 76 (2021) /
Heft 2,
S. 97-99
(3)
Publiziert 14.01.2021
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- 10.1628/jz-2021-0026
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Die Entscheidung des EuGH dreht sich um die Frage des internationalen Gerichtsstands, wenn der Kläger seinen Anspruch auf ein wettbewerbsverletzendes Verhalten des Beklagten im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses stützt. Christoph Wendelstein (JZ 2021, 100) stimmt der Eröffnung des Gerichtsstands der unerlaubten Handlung im Ergebnis zu, kritisiert aber die Begründung, soweit sie dem klägerischen Vortrag bzw. den Vorschriften, auf die sich der Kläger beruft, maßgebliche Bedeutung zuzumessen scheint.