Rechtswissenschaft
EuGH, Urteil v. 26. 3. 2020 – C-215/18 Libuše Králová ./. Primera Air Scandinavia A/S.
Jahrgang 75 (2020) / Heft 18,
S. 899-902 (4)
Publiziert 10.09.2020
Der EuGH hat eine Zuständigkeit gemäß dem in Art. 7 Nr. 1 EuGVVO geregelten Erfüllungsgerichtsstand bejaht, obwohl zwischen den Parteien kein Vertrag bestand. Vor dem Hintergrund des gegenständlichen Ausgleichsanspruchs nach der Fluggastrechte-VO hält Sören Segger-Piening (JZ 2020, 902) zwar das Ergebnis für nachvollziehbar, kritisiert aber die Begründung. Die Entscheidung werfe schwierige Abgrenzungsfragen zu vergleichbaren Fällen von Direktansprüchen entlang einer Leistungskette auf und gebe Anlass, alternative dogmatische Ansätze zu diskutieren.