EuGH, Urteil v. 27. 5. 2019 – verb. Rs. C-508/18 und C-82/19 PPU, OG, PI.
Rubrik: Entscheidungen: Europarecht. Strafprozessrecht
Jahrgang 74 (2019) /
Heft 14,
S. 728-732
(5)
Publiziert 15.07.2019
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- 10.1628/jz-2019-0256
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Wegen der Möglichkeit externer dienstlicher Weisungen (§ 147 GVG) ist die deutsche Staatsanwaltschaft nach Auffassung des EuGH keine unabhängige Justizbehörde i. S. des Art. 6 des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl. Kai Ambos (JZ 2019, 732) hält die Schlussfolgerungen des Gerichtshofs für nicht zwingend und erörtert die Auswirkungen der Entscheidung.