Rechtswissenschaft

EuGH, Urteil v. 27. 5. 2019 – verb. Rs. C-508/18 und C-82/19 PPU, OG, PI.

Rubrik: Entscheidungen: Europarecht. Strafprozessrecht
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 74 () / Heft 14, S. 728-732 (5)
Publiziert 15.07.2019

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Wegen der Möglichkeit externer dienstlicher Weisungen (§ 147 GVG) ist die deutsche Staatsanwaltschaft nach Auffassung des EuGH keine unabhängige Justizbehörde i. S. des Art. 6 des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl. Kai Ambos (JZ 2019, 732) hält die Schlussfolgerungen des Gerichtshofs für nicht zwingend und erörtert die Auswirkungen der Entscheidung.
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