Rechtswissenschaft
EuGH, Urteil v. 27. 5. 2019 – verb. Rs. C-508/18 und C-82/19 PPU, OG, PI.
Jahrgang 74 (2019) / Heft 14,
S. 728-732 (5)
Publiziert 15.07.2019
Wegen der Möglichkeit externer dienstlicher Weisungen (§ 147 GVG) ist die deutsche Staatsanwaltschaft nach Auffassung des EuGH keine unabhängige Justizbehörde i. S. des Art. 6 des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl. Kai Ambos (JZ 2019, 732) hält die Schlussfolgerungen des Gerichtshofs für nicht zwingend und erörtert die Auswirkungen der Entscheidung.