EuGH, Urteil v. 3. 10. 2019 – C-18/18 Eva Glawischnig-Piesczek ./. Facebook Ireland Limited.
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- 10.1628/jz-2020-0030
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Die Entscheidung, die sich um die Reichweite der Verpflichtung von Facebook zur Löschung diffamierender Inhalte dreht, buchstabiert die Haftung von Intermediären für Rechtsverletzungen Dritter im Internet weiter aus. Boris Paal (JZ 2020, 92) ordnet die Ausführungen des EuGH in den Kontext der aktuellen Diskussionen ein, die nicht zuletzt durch den kontrovers diskutierten Art. 17 der RiL 2019/790/EU (novellierte Urheberrechts-RiL) eine zusätzliche Dynamik erfahren haben, und nimmt kritisch Stellung zur Reichweite solcher Löschungsverpflichtungen im Zusammenspiel mit der Absicherung von Betroffenenrechten und dem extraterritorialen Geltungsanspruch.