EuGH, Urteil v. 4. 7. 2019 – C-377/17, Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland.
Rubrik: Entscheidungen: Europarecht
Jahrgang 74 (2019) /
Heft 18,
S. 886-889
(4)
Publiziert 16.09.2019
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- 10.1628/jz-2019-0317
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Der EuGH hat die in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelten Höchst- und Mindestsätze für unionsrechtswidrig erklärt. Dirk Ehlers (JZ 2019, 889) unterzieht die Begründung einer kritischen Analyse und erörtert die Konsequenzen der Entscheidung unter anderem für bestehende Verträge, für das Vergaberecht und für die sonstigen Freien Berufe.