EuGH, Urteil v. 5. 12. 2017 – C-42/17 M.A.S. und M.B.
Rubrik: Entscheidungen: Europarecht. Strafrecht
Jahrgang 73 (2018) /
Heft 6,
S. 300-304
(5)
Publiziert 18.07.2018
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- 10.1628/002268818X15191241311385
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Im Anschluss an seine »Taricco«-Entscheidung aus dem Jahr 2015 war der EuGH nun erneut mit dem Konflikt zwischen effektiver Rechtsdurchsetzung im Bereich des strafrechtlichen Schutzes der finanziellen Interessen der EU einerseits und der Einordnung der Verjährung als materielles Recht im italienischen Strafrecht andererseits konfrontiert. Frank Meyer (JZ 2018, 304) bedauert, dass der EuGH es mit seiner vermittelnden Lösung versäumt hat, das im Zentrum der Problematik stehende Legalitätsprinzip als europäischen Rechtsgrundsatz zu entfalten.