Gernot Sydow
Europäische exekutive Rechtsetzung zwischen Kommission, Komitologieausschüssen, Parlament und Rat
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Die Komitologie-Verordnung vom 16. 2. 2011 hat die Neuregelung der exekutiven Rechtsetzung durch den Vertrag von Lissabon in Sekundärrecht umgesetzt und damit operationalisiert. So überzeugend die kategoriale Unterscheidung zwischen Durchführungsrecht und delegiertem Recht im Grundsatz ist, so sehr birgt sie die Gefahr eines Legitimations-, Kontroll- und Qualitätsrückschritts, da wesentliche Bereiche administrativer Rechtsetzung aus dem Komitologieregime herausgefallen sind. Die Funktionen, die den Komitologieausschüssen, dem Europäischem Parlament und dem Rat und sonstigen Expertengruppen in der exekutiven Rechtsetzung durch die Kommission zukommen, bedürfen auch nach dieser Neuordnung der Komitologie einer weiteren Justierung.