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Cover von: Europäischer Menschenrechtsschutz für ethische Grundüberzeugungen
Gernot Sydow

Europäischer Menschenrechtsschutz für ethische Grundüberzeugungen

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 77 (2022) / Heft 5, S. 209-215 (7)
Publiziert 24.02.2022
DOI 10.1628/jz-2022-0074
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  • 10.1628/jz-2022-0074
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Beschreibung
Die deutsche Fassung der EMRK verstellt ein zutreffendes Verständnis des europäischen Menschenrechtsschutzes für ethische Grundüberzeugungen (»coherent and sincerely-held philosophical convictions« wie Pazifismus, Veganismus oder Anschauungen über alternative Medizin). »Weltanschauung« verfehlt den englischen (»beliefs«) und französischen Wortlaut (»convictions«) und damit den materiellen Gehalt des Art. 9 EMRK. Dieses Übersetzungs- und Interpretationsproblem kehrt in Art. 10 GRCh wieder. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der in unionsrechtlich determinierten Sachverhalten die europäischen Grundrechte Prüfungsmaßstab sind, hat die Relevanz dieser Frage nach dem Gewährleistungsgehalt der europäischen Menschenrechtsdokumente noch einmal deutlich verstärkt.