Rechtswissenschaft

Gernot Sydow

Europäischer Menschenrechtsschutz für ethische Grundüberzeugungen

Interpretationsprobleme und Übersetzungsfehler in Art. 9 EMRK und Art. 10 GRCh

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 77 () / Heft 5, S. 209-215 (7)
Publiziert 24.02.2022

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Die deutsche Fassung der EMRK verstellt ein zutreffendes Verständnis des europäischen Menschenrechtsschutzes für ethische Grundüberzeugungen (»coherent and sincerely-held philosophical convictions« wie Pazifismus, Veganismus oder Anschauungen über alternative Medizin). »Weltanschauung« verfehlt den englischen (»beliefs«) und französischen Wortlaut (»convictions«) und damit den materiellen Gehalt des Art. 9 EMRK. Dieses Übersetzungs- und Interpretationsproblem kehrt in Art. 10 GRCh wieder. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der in unionsrechtlich determinierten Sachverhalten die europäischen Grundrechte Prüfungsmaßstab sind, hat die Relevanz dieser Frage nach dem Gewährleistungsgehalt der europäischen Menschenrechtsdokumente noch einmal deutlich verstärkt.
Personen

Gernot Sydow ist Professor für Europäisches Verwaltungsrecht an der Universität Münster und nebenamtlich Vorsitzender des Datenschutzgerichts der Deutschen Bischofskonferenz.
https://orcid.org/0000-0002-8422-4567