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Europarecht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 66 (2011) / Heft 14, S. 732-734 (3)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268811796449003
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268811796449003
Beschreibung
Der EuGH hat die Bestimmung der RiL 2004/113/EG, nach der die (ausnahmsweise gegebene) Möglichkeit geschlechtsspezifischer Versicherungstarife unbefristet bestanden hat, für ungültig erklärt. Kathrin Kroll-Ludwigs (JZ 2011, 734) kritisiert, dass die Grundrechtsprüfung äußerst knapp ausfällt und im Wesentlichen allein auf die Ziele der Richtlinie abstellt.