Rechtswissenschaft
Europarecht
Jahrgang 66 (2011) / Heft 14, S. 732-734 (3)
Der EuGH hat die Bestimmung der RiL 2004/113/EG, nach der die (ausnahmsweise gegebene) Möglichkeit geschlechtsspezifischer Versicherungstarife unbefristet bestanden hat, für ungültig erklärt. Kathrin Kroll-Ludwigs (JZ 2011, 734) kritisiert, dass die Grundrechtsprüfung äußerst knapp ausfällt und im Wesentlichen allein auf die Ziele der Richtlinie abstellt.