Rechtswissenschaft
Europarecht
Jahrgang 67 (2012) / Heft 3, S. 142-145 (4)
Der EuGH hat über das Patentierungsverbot für die Verwendung menschlicher Embryonen zu industriellen und kommerziellen Zwecken entschieden und dabei einen weiten Embryonenbegriff zugrunde gelegt. Christian Starck (JZ 2012, 145) erläutert Folgerungen aus dem Urteil für den Embryonenschutz im Allgemeinen.