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Europarecht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 69 (2014) / Heft 22, S. 1105-1109 (5)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268814X14144249999139
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268814X14144249999139
Beschreibung
Der EuGH hat die Regelung zur Vorratsspeicherung von Daten durch die RiL 2006/24/EG als unverhältnismäßigen Eingriff in Grundrechte der Betroffenen für ungültig erklärt. Indra Spiecker gen. Döhmann (JZ 2014, 1109) sieht danach keine sinnvolle Möglichkeit mehr für eine anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten als Instrument der Strafverfolgung und Terrorbekämpfung und erörtert die sich abzeichnenden institutionellen Veränderungen des Grundrechtsschutzes in Europa.