Rechtswissenschaft
Europarecht
Jahrgang 70 (2015) / Heft 15-16, S. 773-781 (9)
Der EuGH hält den Beitritt der Europäischen Union zur EMRK nach der ihm zur Prüfung vorgelegten Übereinkunft für unvereinbar mit den europäischen Verträgen. Frank Schorkopf (JZ 2015, 781) analysiert die Argumentation des Gutachtens und sieht in ihr eine Selbstvergewisserung des Gerichtshofs und eine Betonung der Autonomie des Unionsrechts. Wahrscheinlich sei nun eine weitere Phase der Reflexion.