Rechtswissenschaft
Europarecht
Jahrgang 72 (2017) / Heft 9, S. 468-473 (6)
Die Entscheidung des EuGH betrifft die europarechtlichen Vorgaben für die kontrovers diskutierte Ausgestaltung der Haftungsprivilegierungen für WLAN-Betreiber nach Maßgabe des nationalen Rechts. So wurde noch vor dem Luxemburger Richterspruch das Telemediengesetz novelliert. Im Nachgang zu der Entscheidung liegt nunmehr ein Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu einer neuerlichen Überarbeitung vor. Boris P. Paal (JZ 2017, 473) plädiert für eine Auflösung der komplexen Konfliktlagen durch den europäischen Gesetzgeber.