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Europarecht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 72 (2017) / Heft 12, S. 627-630 (4)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268817X14957963485177
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268817X14957963485177
Beschreibung
Gegenstand der Entscheidung des EuGH ist die Versagung eines Visums für eine iranische Studentin, die in Deutschland im Bereich Verschlüsselungstechnologie promovieren wollte, aus Sicherheitsgründen. Der EuGH hält auf Vorlage des VG Berlin die Versagung für vereinbar mit der maßgeblichen RiL 2004/114/EG. Johannes Buchheim (JZ 2017, 630) kritisiert das Urteil, das sich in eine Abschottungsstrategie der EU füge, insbesondere aufgrund der Einräumung eines gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraums der nationalen Behörden hinsichtlich des Begriffs der (potentiellen) »Gefahr für die öffentliche Sicherheit".