Europarecht. Arbeitsrecht
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- 10.1628/002268813X13776157472983
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In der Entscheidung des EuGH ging es um einen Fall, in dem nacheinander mehrere befristete Arbeitsverhältnisse eines Arbeitnehmers mit einem Leiharbeitsunternehmen bestanden hatten, wobei der Arbeitnehmer jeweils bei demselben Entleiher beschäftigt war. Sebastian Krebber (JZ 2013, 947) arbeitet das Verhältnis von Befristung und Arbeitnehmerüberlassung im deutschen, italienischen und französischen Recht heraus und bedauert, dass der EuGH es versäumt hat, für die Abstimmung von Arbeitnehmerüberlassung und Befristung von Arbeitsverhältnissen unionsrechtliche Vorgaben zu machen. Der Einbezug der Perspektive des Entleihers im französischen Recht über eine Verknüpfung zum Befristungsrecht zeige zudem einen Weg zu einem allgemeinen Verständnis atypischer Formen der Arbeitsbeziehungen auf.